Vorsorge

Änderung Vorsorge seit 01.01.20

Liebe Patientinnen,

seit Januar 2020 ist das neue Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft getreten.

Frauen im Alter von 20-34 Jahren erhalten wie bisher einen jährlichen Krebsfrüherkennungs-Abstrich.

Im Gegensatz dazu, haben Frauen ab 35 Jahren, nur noch alle drei Jahre Anspruch auf den (normalen) Krebsfrüherkennungsabstrich vom Gebärmutterhals, der jetzt aber mit einem HPV-Test kombiniert wird.

Wir sehen diese Neuerung kritisch und empfehlen Ihnen auch weiterhin einen jährlichen Abstrich (außerhalb der von der Krankenkasse vorgesehehen Intervalle), den wir Ihnen allerdings in Zukunft privat in Rechnung stellen müssen!

Die normale Tastuntersuchung als Vorsorgeleistung wird weiterhin einmal pro Jahr bezahlt.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihre Gemeinschaftspraxis 3 Frauenärztinnen

Weitere Infos

Mutterschutzgesetz

Klicken Sie hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94398/a9ca0a5dc5a2b13d2eabed2c2125caea/mutterschutzgesetz-leitfaden-deutsch-data.pdf

Präventionssprechstunde

Wir bieten Ihnen in unserer Präventivsprechstunde an, sich beraten zu lassen, wie Sie Grundlagen für ein gesundes und vitales Älterwerden schaffen.Altern ist per se keine Krankheit, sondern ein natürlicher Prozess. Es stellt sich...